»Fridays for Future« Freistellung kann Folgen haben

Weltweit protestieren die Menschen im Rahmen der sozialen Bewegung »Fridays for Future« und fordern möglichst umfassende und effiziente Maßnahmen zum Klimaschutz. Allein in Deutschland sollen Demonstrationen an mehr als 500 Standorten stattfinden, einige Unternehmen haben ihren Mitarbeitern sogar freigegeben, um daran teilnehmen zu können. Eine Freistellung wegen Klimastreik kann allerdings weitreichende Folgen haben.

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben kein Rechtdarauf, einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen, um demonstrieren zu gehen. Die Zustimmung des Arbeitgebers braucht es demnach in jedem Fall. In einem Gastkommentar auf lto.de gaben Dr. Stephan Vielmeier und Prof. Dr. Volker Rieble zu bedenken, dass es allerdings auch mit gewissen Risiken verbunden ist, wenn der Chef einer Freistellung wegen Klimastreik zustimmt:

  • Arbeitgeber nehmen damit Einfluss auf das Privatleben ihrer Angestellten, obwohl es sie letztendlich nichts angeht, was diese in ihrer Freizeit treiben.
  • Einige möchten ihren Mitarbeitern auf diese Art und Weise auch privat ein Verhalten aufzuzwingen, welches ihnen genehm ist.
  • Dies versuchen manche Arbeitgeber beispielsweise, indem sie Beschäftigten Sonderurlaubgenehmigen, die mit dem Rad zur Arbeit fahren oder auf das Rauchen verzichten – eine Freistellung wegen Klimastreik reiht sich hier mit ein.

Ein weiterer kritischer Punkt an einer Freistellung wegen Klimastreik ist der folgende: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, stets nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu handeln. Sofern keine rechtlich anerkannten Sachgründe vorliegen, die dagegen sprechen, muss er demnach all seine Mitarbeiter gleich behandeln.

Gewährt er einem Beschäftigten also eine Freistellung wegen Klimastreik, muss er einem anderen ebenfalls frei geben – selbst wenn dieser gar nicht demonstrieren geht. 

Schließlich sind weder die politische Einstellung noch die Gestaltung der Freizeit der MitarbeiterAngelegenheit des Chefs. Daher gilt: Arbeitgeber, die heute einer Freistellung wegen Klimastreik zugestimmt haben, müssen diese Erlaubnis auf alle Angestellten beziehen.

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