Verkehrsrecht

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Bußgeld? Punkte? Fahrverbot? Ich sage Ihnen, wie Sie sich verhalten sollen. Keine Äußerung ohne vorherige Beratung mit Ihrem Verkehrsanwalt! Ein hoher Prozentsatz der Bußgeldbescheide hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Ich zeige Ihnen, wo Sie ansetzen können!

Schäden nach Verkehrsunfällen werden von mir schnell und kompetent bearbeitet, wobei schon im Vorfeld zwecks Vermeidung eines langwierigen Prozesses in erster Linie eine außergerichtliche Abwicklung angestrebt wird.

Der überwiegende Anteil der begangenen Ordnungswidrigkeiten steht im Zusammenhang mit dem Führen eines PKW: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß und ähnliches.

Nach Einsicht in die Akten der Behörden und berate ich Sie über Ihre Erfolgschancen und den Fortgang des Verfahrens. Dies empfiehlt sich oftmals bereits nach Erhalt einer Anhörung und vor Erlaß eines Bußgeldbescheides.

Bei Erlaß eines Bußgeldbescheides lege ich für Sie Einspruch ein und vertrete Sie in dem schriftlichen Verfahren bei der Behörde. Soweit erforderlich, werde ich auch vor Gericht für Sie tätig.

Die eindeutig wirkenden Beweise der Behörden sind keinesfalls unangreifbar. Sei es etwa die Art und Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen oder den Messungen bei Abstandsverstößen, deren Beweiskraft in vielen Fällen nicht zweifellos gegeben ist. Mein immer aktuelles Fachwissen und die langjährige Erfahrung  steht Ihnen zur Verfügung.

Im Rahmen des Verkehrsstrafrechts werden schwerwiegende Verkehrsverstöße unter Strafe gestellt. Während das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren als Ermahnung für den Betroffenen dienen soll, stellt die Strafe eine wesentlich strengere Sanktion dar.

Das Gesetz sieht hier neben einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Vielfach ordnet das Gericht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis an, die bedeutende wirtschaftliche Folgen für den Betroffenen bis zum Verlust des Arbeitsplatzes haben kann.

Sie wurden bei einem Verkehrsunfall unverschuldet geschädigt und möchten die gegnerische Versicherung in Anspruch nehmen? Bei Nichtbeauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts werden dem Geschädigten fast immer berechtigte Ansprüche in oft erheblichem Umfang vorenthalten.

Ich mache alle ihre Ansprüche beim Versicherer geltend und führe auch kompliziertere Schadensberechnungen durch und übernehme die gesamte Abwicklung des Schadens über Gutachter, Mietwagenfirmen, Krankenhäuser und Ärzte.

Wenn Sie bereits eine Ladung der Polizei erhalten haben, sollten Sie mich unbedingt vorher kontaktieren. Denn Sie sind nicht verpflichtet, ohne rechtlichen Beistand einen solchen Termin wahrzunehmen oder zu den Tatvorwürfen Stellung zu nehmen.

Aussagen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sollten nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen, da hierbei ohne anwaltlichen Beistand Fehler unterlaufen können, die nachträglich kaum noch zu ändern sind.

Immer sollte vor einer sachlichen Äußerung die Ermittlungsakte eingesehen werden. Als Betroffener haben Sie keinen Anspruch auf Übersendung der Akte zur Einsicht. Deshalb ist es sinnvoll, daß Sie sich immer beraten lassen.

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